Verpflichtende Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Unternehmen, die gemäß der Empfehlungen der Europäischen Kommission 2003/261/EG kein kleines
oder mittleres Unternehmen (= Nicht-KMU) sind, müssen nach dem am 22.04.2015 in Kraft getretenen
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erstmals bis zum
05.12.2015 ein Energieaudit nach den §§ 8 ff. durchgeführt haben.
Vor dem Hintergrund der Regelungskomplexität hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) die konkretisierende Anwendungshilfe „Merkblatt nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff
EDL-G“ veröffentlicht. In dieser Anwendungshilfe ist unter Punkt 3.1 dargelegt, nach welchen Grundsätzen
der Gesamtenergieverbrauch zu bestimmen ist.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen:
BAFA: Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Pressemeldung des BMWI:
BMWi - Pressemitteilungen
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